Über unser Whistleblowingsystem können Sie uns nicht nur auf Missstände gemäß der EU Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (gültig ab dem 02.07.2023), sondern auf sämtliche rechtliche, soziale sowie andere die Compliance betreffende Missstände im Geschäftsbereich der MHG sowie ihrer Zulieferer aufmerksam machen.
Der Missbrauch des Whistleblowingsystems wird nicht geduldet. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen unterliegen nicht dem Hinweisgeberschutz und können zudem zu einer Schadensersatzpflicht des Hinweisgebenden führen.
Reklamationen kommerzieller und technischer Natur fallen nicht in den Anwendungsbereich unseres Whisteblowingsystems und werden daher nicht von unserer Meldestelle bearbeitet. Für diese Art von Meldungen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner aus unserem Kundenservice-Team.
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, erreichen Sie unsere interne Meldestelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch während unserer Geschäftszeiten unter +49 (0) 2159 9189 7757.
Die zuständigen Mitarbeiter sind entsprechend geschult und können Meldungen in deutscher und englischer Sprache entgegennehmen. Sie sind in ihrer Funktion unabhängig von Weisungen und werden die empfangenen Informationen stets vertraulich behandeln. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir aktuell noch keine anonymen Meldungen entgegennehmen können.
Ihre Meldung sollte so konkret wie möglich sein. Dabei ist es hilfreich, die fünf W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) zu beantworten.
Alternativ zum Whistleblowingsystem der MMC Hartmetall GmbH können Sie auch die öffentlich zugänglichen externen Meldekanäle verwenden, z.B.:
1. Bundeskartellamt:
Hinweise auf Kartellverstöße
2. Landesdatenschutzbeauftragte(r) NRW:
Ihre Beschwerde | LDI - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (nrw.de)
„Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz“ – diesem Leit-gedanken des Bundesjustizministeriums folgend, legen wir besonderen Wert auf den Schutz des Hinweisgebenden vor Repressalien sowie der Vertraulichkeit seiner Identität. Das liegt nicht nur im Interesse des Hinweisgebenden, sondern auch in unserem eigenen Interesse an einem funktionierenden Frühwarnsystem. Wir geben die erhaltenen Informationen nur weiter, sofern und soweit dies für die Aufklärung des Sachverhalts zwingend notwendig ist. Hinweisgebende haben keinerlei Benachteiligungen geschäftlicher, disziplinarischer oder sonstiger Art zu befürchten.
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